Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist in einer aktuellen Meldung auf den neuen Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 hin. Dieser betrifft Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 21. Juli 2025.

(Veröffentlicht am 14. April 2025)

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Planung & Dokumentation: Der Bereich wurde in „Planen“ und „Errichten“ geteilt, mit neuen Mindestanforderungen an die Dokumentation.
  • Übertragungswege: Innerhalb der Rufanlage sind nur noch systemeigene, überwachte Wege zulässig. Systemfremde Wege (z.B. IT-Netzwerke) dürfen nur noch für externe Anbindungen genutzt werden.
  • Barrierefreiheit & WCs: Neue Regelungen für Notrufe in öffentlich zugänglichen WCs (optisch/akustische Signalisierung an einer zentralen Stelle).
  • Neue Vorlagen: Der Anhang enthält nun standardisierte Formulare (z.B. Eigenerklärungen für Fachplaner/Fachkräfte, Fertigstellungsprotokolle).

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Den vollständigen Text finden Sie hier.